VL-Liste Fonds + ETFs
Die besten Fonds + ETFs für Vermoegenswirksame Leistungen (VL)
Nutzen Sie die staatliche VL-Zulagenförderung von 20% für Vermögenswirksame Leistungen und investieren in die besten Fonds und ETFs.
Wählen Sie einen der Fonds oder ETF aus dem Vergleich und kaufen den Fonds ohne die übliche Vertriebsprovision von bis zu 6%. Bei ETFs zahlen Sie lediglich 0,2% Transaktionsgebühr. Eröffnen Sie hier ganz einfach über uns als Vermittler und Fondsdiscounter direkt online das VL-Depot bei der grössten unabhängigen Fondsbank in Deutschland, der FNZ Bank.
Die Depotgebühr beträgt 12 Euro pro Jahr.
Alternativ schicken wir alle Unterlagen gerne auf Wunsch auch per Email oder Post zu. Die anschliessende VL-Antragstellung erfolgt völlig unkompliziert. Die Bestätigung kommt per Post. Diese legt man dann dem Arbeitgeber vor, der den VL-Betrag dann monatlich auf das neue VL-Depot mit dem gewünschten Fonds überweist.
Der VL-Vertrag dauert in der Regel 7 Jahre, sofern man diesen nicht vorher kündigt. Insofern ist die Wertentwicklung und Sortierung der Anzeige der VL-Fonds und ETFs nach 7 Jahren am aussagekräftigsten.
Hinweis
Die Wertentwicklung der Vergangenheit ist kein verlässlicher Indikator für die aktuelle und zukünftige Wertentwicklung. Anlagen in Fremdwährungen unterliegen dem zusätzlichen Risiko der Wechselkursschwankungen. Nähere Informationen zu den mit einer Fondsanlage verbundenen Risiken finden Sie in den Verkaufsunterlagen und rechtlichen Dokumenten des jeweiligen Fonds.
Video zum FNZ Bank Depot
Kurzer Erklärfilm zum FNZ Bank Depot
Wie eröffne ich ein Depot? Wie sieht das Depot aus?
Das Depot ist bei der Depotbank FNZ Bank 24h online einsehbar.
Eröffnen Sie direkt online das VL-Depot bei der FNZ Bank: EINFACH - GÜNSTIG - SICHER
Das geht ganz einfach und schnell. Bitte halten Sie Ihren Personalausweis und Ihr Smartphone für das Video-Ident bereit und wählen einen Fonds aus. Alternativ können Sie auch ein Postident bei der Post durchführen, mit den ausgedruckten Unterlagen.
FNZ Bank VL - Depot online eröffnenWICHTIGER HINWEIS
Diese Informationen können nicht alleine die Grundlage für Ihre persönliche Anlageentscheidung sein. Die Informationen ersetzen nicht die gesetzlich (§ 19 Abs. 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften, KAGG) vorgeschriebenen Unterlagen (Verkaufsprospekt), die vor Abschluss eines Kaufvertrages über Wertpapier- sowie Geldmarkt-Sondervermögen zur Verfügung gestellt werden müssen. Nähere Informationen zu den einzelnen Fonds der Investmentgesellschaften entnehmen Sie bitte deren jeweiligen Verkaufsprospekten, die bei uns per E-Mail, telefonisch oder per Fax angefordert werden können.